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Kosten

Erfahrungsgemäß ist die Unsicherheit über die Höhe der Gebühren der häufigste Grund dafür, dass Mandanten sich erst viel zu spät oder gar nicht anwaltlich beraten lassen. Die dadurch eintretenden Vermögensnachteile stehen zu den Anwaltshonoraren regelmäßig in keinem Verhältnis. Deshalb biete ich hinsichtlich der Kosten hundertprozentige Transparenz von Anfang an.

Gesetzliche Gebühren und Vergütungsvereinbarung
Vertritt der Anwalt den Mandanten nach außen gegenüber Dritten oder in einem gerichtlichen Verfahren, entstehen die sogenannten gesetzlichen Gebühren. Diese orientieren sich am Gegenstandswert sowie am Umfang, am Schwierigkeitsgrad und an der Bedeutung der Angelegenheit. Wird der Anwalt dagegen nur beratend im Innenverhältnis tätig, ist er nach dem Gesetz gehalten, auf eine Vergütungsvereinbarung hinzuwirken.

Vergütungsvereinbarung
Bereits im ersten Gespräch adressiere ich die Kostenfrage und schlage meinen Mandanten eine faire Vergütungsvereinbarung vor. Bitte scheuen auch Sie sich nicht, die Frage des Honorars jederzeit offen anzusprechen.

Stundenhonorar
Meine Vergütungsvereinbarung sieht ein Honorar auf Stundenbasis vor, mindestens aber die gesetzlichen Gebühren, sofern solche überhaupt entstehen. In geeigneten Fällen ist es möglich, für einen in sich abgeschlossenen Sachverhalt eine Höchst- oder Mindestvergütung zu vereinbaren, so dass Sie eine sichere Kalkulationsgrundlage erhalten.

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